Bern – Wie der Nationalrat will auch die Gesundheits- und Sozialkommission des
Ständerats (SGK) Kiffer nur noch büssen statt anzeigen. Anders als die grosse
Kammer spricht sich die Kommission aber mit 11 zu 2 Stimmen für eine Busse von
100 statt 200 Franken aus.
Geht es nach der SGK des Ständerats soll die Polizei gar die Kompetenz erhalten,
in leichten Fällen von einer Ordnungsbusse abzusehen. Diesen Entscheid fällte
die Kommission gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Dienstag mit 7
zu 6 Stimmen. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die SGK ihrem Rat die auf eine
parlamentarische Initiative der CVP zurückgehende Vorlage mit 10 zu 2 Stimmen
zur Annahme. Mit Bussen statt Anzeigen werde die Sanktionierung des
Cannabiskonsums etwas vereinfacht, begründet die SGK ihre Zustimmung in der
Mitteilung. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kiffer ab einem Alter von 18
Jahren, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich tragen, nur noch gebüsst
statt angezeigt werden. Bei Unsicherheiten und Unklarheiten kann die Polizei
nach wie vor auf das ordentliche Strafverfahren ausweichen. Die Vorlage geht nun
in den Ständerat. Er wird sie in der nächsten Dienstag beginnenden Sommersession
beraten wird.
Entgegenkommen bei Hausärzten
Zudem lehnt die SGK die Hausarzt-Initiative ab. Sie möchte den Initianten aber
entgegen kommen und sie zum Rückzug des Volksbegehrens bewegen. Sie bringe den
Anliegen der Initianten grosse Sympathie entgegen, schreibt die Kommission in
einer Mitteilung vom Dienstag.
Wie der Bundesrat sei sie aber der Meinung, dass die Initiative der falsche Weg
sei. Ja sagte die Kommission denn auch zum direkten Gegenvorschlag, doch möchte
sie die Version des Bundesrates abändern. Gemäss dem Vorschlag der Kommission
soll der Bund künftig Vorschriften über die angemessene Abgeltung der Leistungen
der Hausarztmedizin erlassen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates sieht dies
nicht vor. Der Bundesrat möchte nämlich nicht auf die Hausärzte, sondern
allgemeiner auf die Grundversorgung fokussieren. Am liebsten wäre es der
Kommission, wenn die Initianten mit Massnahmen auf verschiedenen Ebenen dazu
motiviert werden könnten, ihre Initiative zurückzuziehen. Sie habe mit
Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass das Innendepartement Massnahmen
eingeleitet habe, schreibt die Kommission.
Verbreitung ansteckender Krankheiten
Wer «aus gemeiner Gesinnung» ansteckende Krankheiten verbreitet, die gefährlich
sind, soll mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden. Die SGK
will im Rahmen des Epidemiengesetzes diese Mindeststrafe einführen. Der
Beschluss fiel einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. In
der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Totalrevision des
Epidemiengesetzes mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Geschäft ist
nun bereit für die Sommersession.
nachrichten.ch, 22.05.2012
http://www.nachrichten.ch/detail/542928.htm
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