Re: “Legal Highs” – Kann man dafür (nachträglich) belangt werden?
Normalerweise sollte dir nix passieren.
Wenn es sich um bereits ins BTMG aufgenommene Substanzen handelt könntest du theoretisch Arger bekommen, dazu müßtest du aber meiner Meinung nach noch Substanzen zu Hause haben. Haste nicht, also besitzt du auch nix......!
Sind es dagegen Substanzen die noch nicht ins BTMG aufgenommen wurden, so sollte inzwischen das AMG greifen, nach diesem Gesetz wäre aber nur der Händler zu belangen, und nicht dert Käufer!
Meiner Erfahrung nach ;-) passiert bei nicht ins BTMG eingetragenen Stoffen gar nix, da es keine Handhabe gibt wie damit umgegangen werden soll, dir wird man dann höchstens unterstellen wollen das du die Absicht hattest damit Mißbrauch zu b etreiben, was aber nur zu einer Einziehung der Substanz führen wird. und nix weiter....
Ich denke die Gesetzeslage ist so unklar und es gibt keine wirklichen Befugnisse für die Staatsmacht da schärfer zu reagieren.
Alles was ich hier geschrieben habe basiert auf persönlicher Erfahrung, kann aber keine rechtsgültige Aussage darstellen.
Gruß