Re: Geringe Mengen Cannabis, mehrmals erwischt
Theoretisch ja. Wie gesagt: Da gibt es wohl keine Vorgaben wie "das 10 Mal erwischt, zum Jubiläum muss er nach §-haumichtot in den Bau" oder so :-D
Viele Richter sehen ja den Führerscheinentzug schon als ausreichende Sanktion an...und das ist es ja auch. Aber sicherlich wird irgend wann mal eine Verhandlung folgen, wenn man zum x-ten Mal erwischt wurde, in Bayern wahrscheinlich schon spätestens beim zweiten, in Hessen vielleicht erst beim zehnten Mal!? Die Menge spielt da auch sicherlich eine große Rolle, und auch in welcher Situation man erwischt wird, und in welchen (schon polizeilich bekannten) Kreisen man verkehrt oder im Verdacht steht, selbst damit zu handeln, und diverse weitere Punkte.
Und sollte man dann doch mal mit einer größeren Menge erwischt werden, und es dann zur Anklage kommt, kann man sich gaaaanz gewiss sein, dass diese (fallengelassenen) Kleindelikte wieder vorgekramt werden, und sich das dann alles andere als positiv auf die Verhandlung auswirken wird.