Glücksspiel außer Rand und Band – Wie sich eine Bundesbehörde zum Handlanger für Spielsucht und Kriminalität macht

am Jun19

Jeder vierte Jugendliche versucht mindestens einmal im Jahr sein Glück im Spiel.
Viele von ihnen können mit der Zockerei gar nicht mehr aufhören. Jung, männlich,
arbeitslos – das ist das typische Profil der Spielsüchtigen. Seit Jahren
versuchen Politiker mit immer neuen Verordnungen den Wildwuchs an Spielhallen
einzudämmen. Bislang ohne großen Erfolg.
Zweifelhafte Automaten

Zum 1. Juli soll der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten und – so
steht es im Entwurf – den natürlichen Spieltrieb des homo ludens in geordnete
Bahnen lenken. Auf dass Familien vor dem Ruin geschützt und Jugendliche davor
bewahrt werden, ihre Zukunft zu verspielen. Umso erstaunlicher mutet es da an,
wenn eine Bundesbehörde diese Bemühungen untergräbt und Spielautomaten
genehmigt, die ganz und gar nicht im Einklang mit dem Spielerschutz stehen.
Höhere Einsätze

Zehn öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben festgestellt,
dass ein Viertel aller Automaten auf dem Markt gegen die Glücksspielverordnung
verstößt und nicht hätte zugelassen werden dürfen. Vor allem Automaten, die Geld
in Punkte umrechnen, erlauben deutlich höhere Einsätze als vom Gesetzgeber
gewollt. Sie begünstigen zudem Geldwäsche und Kriminalität. Dennoch bleibt die
zuständige Behörde, die Physikalisch Technische Bundesanstalt, untätig.

Bayerischer Rundfunk, 03.06.2012

http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/der-funkstreifzug108~_channels-Y2hhbm5lbF8yODQwNA==_db-50_df-14_-291652bec1c9ee158540bdb7716d104830da6d8a.html


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