Sie heißen “Angel dust” oder “Monkees go Banana” und sind bequem übers Internet
zu bestellen: Synthetische Drogen boomen. Doch über ihre Gefahren ist wenig
bekannt. Die Stadt Frankfurt will das ändern – dort, wo die Konsumenten
unterwegs sind: im Internet.
Legal Highs
Im Handel werden diverse, sehr unterschiedlich wirkende Legal-Highs-Produkte
angeboten ” meist als Räuchermischungen oder Badesalze. Auf seiner
Online-Beratungsseite unterscheidet der Verein Basis die Substanzgruppen der
Cannabinoide, Stimulanzien, Halluzinogene, Methylon und Benzofury.
Unter der Nummer 069-623451 beantworten fachkundige Mitarbeiter täglich von 8.00
bis 23.00 Uhr Fragen. Die Online-Beratung ist absolut anonym.
www.legal-high-inhaltsstoffe.de
Immer mehr “Legal Highs” kommen getarnt als Räuchermischung, Badesalz,
Raumerfrischer oder Aquariumreiniger auf den Markt. Sie enthalten in der Regel
sogenannte Research Chemicals ” Substanzen aus der Pharma-Forschung, die auch
als Reinsubstanzen angeboten werden.
Die Research Chemicals werden als angeblich legale Alternative zu illegalen
Drogen vermarktet. Wirkung und langfristige Risiken der Legal Highs sind jedoch
nicht erforscht. “Legal heißt nicht unbedingt harmlos”, warnte Umwelt- und
Gesundheitsdezernentin Manuela Rottmann (Grüne) am Montag und stellte ein
bundesweit einmaliges Online-Beratungsangebot vor, das der Verein Basis mit dem
Drogenreferat entwickelt hat. Laut Rottmann tauchten allein 2010 mehr als 40 der
psychoaktiven Substanzen auf.
Nachfolger von “Spice”
Rottmann erinnerte an die Räuchermischung “Spice”, die 2008 einen Medienhype
ausgelöst hatte. Damals konnte im Auftrag des Frankfurter Drogenreferats
nachgewiesen werden, dass “Spice” synthetische Cannabinoide enthielt und die
Kräutermischung nur als Tarnung diente. Das in “Spice” enthaltene JWH-018 wurde
unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) gestellt; sofort drängten andere
Substanzen auf dem Markt nach vorne.
“Ein Hase-und-Igel-Spiel”, sagte Rottmann, “der Gesetzgeber müsste schneller
sein als die Labore.” Hinzu kommt: Die Konsumenten der Legal Highs werden
unfreiwillig zu Versuchspersonen, denn ein Produktname garantiert nicht, dass
immer dieselbe Substanz enthalten ist.
Weil der Nachweis der Substanzen extrem aufwendig ist, ist die Aufnahme ins
Betäubungsmittelgesetz schwierig und nicht unbedingt geeignet, das Problem in
den Griff zu bekommen. Solange die Research Chemicals noch nicht ins BtmG
aufgenommen wurden ” was bei den allermeisten der Fall ist “, fallen sie unter
das Arzneimittelgesetz: Herstellung und Verkauf sind verboten, die Händler
machen sich strafbar. Das Risiko ist aber relativ gering, und auch die Strafen
fallen nach dem Arzneimittelgesetz nicht groß ins Gewicht, so dass hohe
Gewinnmargen immer mehr Händler ins Geschäft locken.
Keine klassische Szene
Der Drogenhilfeträger Basis setzt nun auf Prävention, nämlich Aufklärung und
Beratung dort, wo die Konsumenten die Legal Highs beziehen. “Es gibt keine
klassische Szene wie bei Partydrogen”, sagt Karsten Tögel-Lins von Basis. “Wir
haben uns gefragt, wie wir die Konsumenten erreichen, und als einzige
Möglichkeit das Internet erkannt.”
Über die Konsumenten ist nur wenig bekannt; laut einer Online-Befragung der
Frankfurter Uni sind es vor allem junge Männer. Am weitesten verbreitet sind die
Probier- und Gelegenheitskonsumenten. Genau die, aber auch etwa besorgte Eltern,
will die Beratungsseite im Netz ansprechen.
Frankfurter Rundschau, 17.04.2012
http://www.fr-online.de/frankfurt/drogenberatung-online-stadt-bekaempft-neue-drogen-im-netz,1472798,14847558.html
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Azarius Azarius