Das erste Leben der „harten Droge“ Heroin

von sodmin |

Tilmann Holzer

1. Vorsitzender des Vereins für Drogenpolitik e.V.

Die Geschichte des Heroins hat einen biographischen Bruch, der in Deutschland etwa auf das Jahr 1972 datiert werden kann. 1972 wurde das Opiumgesetz durch das Betäubungsmittelgesetz abgelöst und Heroin war nach genau 75 Jahren Karriere als Arzneimittel nicht mehr verkehrs- und verschreibungsfähig1). Selbst Forschung war nur mit Spezialgenehmigung möglich. Heroin, heute 106 Jahre alt, ist seit über 30 Jahren die „harte Droge“ schlechthin. Heroin repräsentiert die Konstruktion „harte Droge“, mit Bildern von verelendeten Junkies, Bahnhofstoiletten, blutigen Spritzen, Dealern und Beschaffungsprostitution. Das erste Leben von Heroin war, zumindest in Deutschland, geradezu langweilig. Heroin lebte als eine von vielen Tausend pharmakologischen Substanzen ein unspektakuläres Apothekenleben: es wurde rein pharmakologisch betrachtet, unter Normalbedingungen als festes weißes Pulver, mit Schmelzpunkt und bestimmten Wirkungen auf den menschlichen Stoffwechsel.

Heroin wurde am 21. August 18972) von Felix Hoffmann bei Bayer entwickelt3), ursprünglich als Hustenmittel4), vor allem für Kinder5). Dies ist wichtig festzuhalten, Heroin wurde weder als Schmerzmittel, noch als Morphinersatz hergestellt, zumindest nicht als erste Indikation. Heroin ist Ergebnis der Acetylierungswelle in der deutschen Pharmazie, als viele Naturstoffe mit Essigsäure zu Essigsäureestern „acetyliert“ wurden. Wenige Tage vor Heroin wurde so der Klassiker Aspirin (Acetylsalicylsäure) entdeckt. Schnell wurden allerdings die Hoffnungen enttäuscht, Heroin würde nicht süchtig machen, und der Gesetzgeber nahm Heroin in die Liste der stark wirkenden Arzneimittel auf6). Heroin wurde gleichwohl bis kurz nach dem II. Weltkrieg weiterhin als Medikament verschrieben und hergestellt7). Um dies noch mal klar zustellen, Heroin war in Deutschland etwa zwei Jahre, von etwa 1898 bis 1900, legal ohne Rezept und Mengen-oder Altersbeschränkung erhältlich, in jeder Apotheke des Deutschen Reichs. Auch als das Abhängigkeitspotential bekannt war, bestand die Reaktion des Reichsgesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Reichsinnenministeriums nicht etwa in einem Totalverbot nach heutigem Muster, sondern in die Aufnahme einer Liste starkwirkender Arzneimittel, mit Rezeptpflicht. Selbst die Indikation blieb bestehen, nämlich als gutverträglicher Hustensaft, speziell für Kinder. Prohibitionisten heutiger Tage dürften allein diese historischen Tatsachen in gewisse Erklärungsnöte bringen, das erste, leider etwas unbekannte, doch interessante Leben von Heroin, bietet aber mehr. Heute wird das totale Heroinverbot mit seiner angeblichen generalpräventiven Funktion und der Verhinderung einer Heroinepidemie in der (jungen) Bevölkerung begründet. Historisch betrachtet war Heroin in fünf, durchaus unterschiedlichen politischen Systemen (Kaiserreich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, DDR und BRD), relativ leicht zugänglich (Rezept) und wurde auch verschrieben, wenn auch eher wenig (wenige Kilo pro Jahr). Trotzdem gab es 75 Jahre lang kein Problem mit Heroin. Diese Aussage ist beschönigend, bis Ende der 1960er gab es in Deutschland keine Drogen- (sprich: Heroin)-toten, der Begriff „Junkie“ war auch Experten fremd, und, heute undenkbar, Zeitungsartikel und Krimiserien waren frei von „harten Drogen“ und deren Symbolik. Es gab in Deutschland praktisch keine Heroinabhängigen, die dominierenden Drogen waren Morphin und Kokain, später auch Amphetamine.

In einem Land auf dieser Erde war die Situation jedoch deutlich anders, in diesem Land waren dank breiter Bewerbung und einem deregulierten Arzneimittelmarkt (auch für Opiate) bereits in den 1920ern Heroinabhängige Realität. Diese Situation hatte verschiedene Ursachen, eine war sicher die lockere Handhabung der Verschreibung dieser Drogen. Das aus dem Arzneimittel Heroin die Konstruktion „harte Droge“ wurde, dafür sind letztlich bestimmte religiöse Strukturen in der amerikanischen Gesellschaft verantwortlich, welche als „puritanisch“ bezeichnet werden: calvinistische Protestanten8).

Deren politische Vertreter sahen nur eine Lösung für ihr nationales Drogenproblem: ein internationales Produktionsverbot für Heroin. Einer ihrer Wortführer, Stephen Porter, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Repräsentantenhauses, stellte fest dass „… heroin addicts spring from sin and crime.“9) Auch für andere amerikanische Autoren und Politiker stand schon damals fest, dass „Heroin […] is the most insidious and crime-inspiring of all drugs.“10) Für „Old Europe“ damals eine völlige Fehleinschätzung. Auf Initiative der USA wurde 1924/25 in Genf eine Internationale Opiumkonferenz einberufen, auf der u.a. das globale Heroinproduktionsverbot beschlossen werden sollte. Das aus heutiger Sicht kuriose Ergebnis: Der amerikanische Vorschlag wurde von den europäischen Delegationen einheitlich abgelehnt. Im deutschen Fall holte das Reichsministerium des Innern nach Vorlage des Konferenzprogramms bei Ärzten Stellungnahmen zum Heroinverbot ein und schickte am 7. Mai 1924 folgende Antwort an das Auswärtige Amt: „Nach der hierbei zutage getretenen Auffassung der Sachverständigen kann von Seiten der Ärzte auf die Anwendung von Diacetylmorphin oder Heroin in der Heilkunde in Deutschland nicht verzichtet werden. Ein Verbot der Herstellung dieses Stoffes erscheint daher nicht angängig.“11) Diese Ansicht wurde ein Jahr später in einer Besprechung des Reichsgesundheitsamtes bestätigt, mit einer globalen ökonomischen Perspektive: „Es zeigte sich Einigkeit darüber, dass ein Verbot der Herstellung von Diacethylmorphin (Heroin) und Kokain in Deutschland solange nicht in Frage kommen könne, als bis ein derartiges Verbot international ausgesprochen und in den einzelnen Ländern auch durchgeführt ist.“12)

Das war auch die Ansicht der Konferenz, mit Ausnahme der amerikanischen Delegation, doch als am 12. Februar 1925 das Heroinverbot endgültig abgestimmt wurde, hatte diese die Konferenz aus Protest bereits vorzeitig verlassen. Das Produktionsverbot wurde schnell ad acta gelegt und es wurde eine leicht verschärfte Regulierung,13) verglichen mit der Haager Opiumkonvention, beschlossen.14) Auch eineinhalb Jahre später scheiterte ein innenpolitischer Versuch, die Heroinproduktion zu verbieten. Der europäischen Delegationen einheitlich abgelehnt. Im deutschen Fall holte das Reichsministerium des Innern nach Vorlage des Konferenzprogramms bei Ärzten Stellungnahmen zum Heroinverbot ein und schickte am 7. Mai 1924 folgende Antwort an das Auswärtige Amt: „Nach der hierbei zutage getretenen Auffassung der Sachverständigen kann von Seiten der Ärzte auf die Anwendung von Diacetylmorphin oder Heroin in der Heilkunde in Deutschland nicht verzichtet werden. Ein Verbot der Herstellung dieses Stoffes erscheint daher nicht angängig.“11) Diese Ansicht wurde ein Jahr später in einer Besprechung des Reichsgesundheitsamtes bestätigt, mit einer globalen ökonomischen Perspektive: „Es zeigte sich Einigkeit darüber, dass ein Verbot der Herstellung von Diacethylmorphin (Heroin) und Kokain in Deutschland solange nicht in Frage kommen könne, als bis ein derartiges Verbot international ausgesprochen und in den einzelnen Ländern auch durchgeführt ist.“12)

Das war auch die Ansicht der Konferenz, mit Ausnahme der amerikanischen Delegation, doch als am 12. Februar 1925 das Heroinverbot endgültig abgestimmt wurde, hatte diese die Konferenz aus Protest bereits vorzeitig verlassen. Das Produktionsverbot wurde schnell ad acta gelegt und es wurde eine leicht verschärfte Regulierung,13) verglichen mit der Haager Opiumkonvention, beschlossen.14) Auch eineinhalb Jahre später scheiterte ein innenpolitischer Versuch, die Heroinproduktion zu verbieten. DerReichsgesundheitsrat stimmte in seinen Beratungen für das Deutsche Arzneibuch VI (DAB VI) für die Beibehaltung des Heroins als Arzneimittel.15)

Wir halten nocheinmal kurz fest was auf der Genfer Opiumkonferenz unter Zustimmung fast aller Staaten beschlossen wurde: die Heroinproduktion soll nicht verboten werden, Heroin ist ein wichtiges Arzneimittel.

Ein Großteil der heutigen Probleme mit Heroin sind Probleme mit dem Heroinverbot.16) Denn trotz strengster Strafen konnte das Heroinverbot die Explosion der Konsumentenzahlen nicht verhindern, produzierte aber einige „unbeabsichtigte Nebeneffekte“, aus denen heute die Konstruktion „harte Droge“ Heroin besteht. Das zynische an der Situation ist, dass in Unkenntnis der historischen und kausalen Hintergründe unseres Drogenpolitikproblems, die Folgen des Heroinverbotes dem Arzneimittel Heroin zugeschrieben werden. Mit dem Versagen des Verbotes wird im nächsten Schritt begründet, warum mehr Polizei, härtere Strafen und weitere Einschränkungen unserer Bürgerrechte notwendig sind. Dadurch wird das Drogenpolitikproblem verstärkt und wiederum wird „more of the same“ gefordert. Tatsächlich wäre die Rückkehr zur Rezept- und Apothekenpflicht und einem Wer-beverbot der historisch bewährte Weg aus der Konstruktion „harte Droge“ Heroin wieder ein eher langweiliges aber stark wirksames Medikament zu machen.


 

1) Tatsächlich wurde Heroin schon ein halbes Jahr zuvor, ab dem 6. April 1971, als Vorbote des neuen BtMG, als „nicht verschreibungsfähig“ deklariert, BGBl., I, 1971: 317f; Ridder 1991: Die Geschichte einer pharmazeutischen Spezialität, S. 224. (jetzt auch als Buch bei Campus, leicht andere Seitenzahlen als die Ficheausgabe, 2000). Ridder ist das Standardwerk zum Thema, sehr empfehlenswert.

2) Der Brite Wright hat Heroin 25 zuvor zum erstenmal synthetisiert, aber die Wirkung nicht entdeckt.

3) Ridder 1991: 57

4) Im Laborprotokoll vermerkt Hoffmann, es sollte ein Ersatz für Codein gefunden werden, Ridder 1991: 57

5) Becker 1902: Über Heroin als Sedativum und Narkoticum, Bonn; Helbich 1904: Über Heroin als Hustenmittel, in: Wiener Medizinische Presse, Bd. 52, S. 2503-25005

6) Es wurde verboten Heroin freihändig abzugeben“ und die „Wiederanfertigung ohne ärztlichen Wiederholungsvermerk“ wurde ebenfalls untersagt, die einzelnen Länder des Deutschen Reichs nahmen Heroin 1899 bis 1900 in ihre Listen auf, Baden exemplarisch am 13.2.1900, BArch/R 1501/110389/4 (Bundesarchiv)

7) Dem letzten legalen Heroinproduzent in Deutschland, Boehringer-Ingelheim, entzogen die Bundesopiumstelle 1954 diese Lizenz, Ridder 1991:224.

8) Ausführlich hierzu: Holzer 2002: Globalisierte Drogenpolitik, Berlin, VWB-Verlag9) Musto 1999: The American Disease, New York, S. 201 10) Musto 1999: 376, hier weitere Belege und Zitate

9) Musto 1999: The American Disease, New York, S. 201 10) Musto 1999: 376, hier weitere Belege und Zitate

11) BArch/R 1501/110403/283

12) AA/R 43239/ Protokoll RGA vom 26.3.1925, S. 3, gleichzeitg wurde aber die Abgabe der Substanz gefordert. (Politisches Archiv des Auswärtigen Amts)

13) Im Haager Opiumabkommen waren Zubereitungen mit einem sehr geringen Heroinanteil, unter 0,1%, nicht von den Regelungen betroffen, RGBl. 1921: 23, Artikel 14 c. Das deutsche Opiumgesetz von 1920 übernahm diese Ausnahme nicht, hier war jede Heroin enthaltende Zubereitung dem Gesetz unterworfen, wohl weil die deutschen Behörden Heroin schon 1899 den starkwirkenden Arzneien unterstellt hatten, RGBl. 1920: 1465, § 1. Hätten sie die Haag-er Konvention auch in diesem Punkt übernommen, hätte dies eine Reduzierung der Kontrolle bedeutet.

14) League of Nations 1925: Records of the Second Opium Conference, Volume 1, S. 251-261

15) AA/R 43241/ RMdI an AA, 18.10.1926, Dammann, S. 2

16) Thamm 1989: Drogenfreigabe – Kapitulation oder Ausweg?, Hilden

 

mit freundlicher Genehmigung von Hartwin Rhode „Entheogene Blätter“

 


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